KI-Transparenzhinweis
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Zweck: Diese Mitteilung informiert die Nutzer und ihre Zielgruppen darüber, dass sie mit Systemen der künstlichen Intelligenz interagieren oder deren Ergebnissen ausgesetzt sind, und zwar gemäß Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (dem „KI-Gesetz“). |
1. Wer wir sind
Die ROIFORCIO GmbH (Wallgasse 13 / PF42, 1060 Wien, Österreich) betreibt die Pitch Avatar Plattform und fungiert als Anbieter der nachstehend beschriebenen künstlichen Intelligenzsysteme.
2. Sie interagieren mit einem KI-System.
Das Pitch Avatar Chat-Avatare und andere Konversationsfunktionen sind Systeme der künstlichen Intelligenz. Wenn Sie oder eine Zielgruppe, an die Sie senden, Pitch Avatar Inhalte, Kommunikation mit dem Chat-Avatar – Sie interagieren mit einer Software, nicht mit einer natürlichen Person. Dies wird offengelegt:
- zu Beginn jeder Konversation mit dem Chat-Avatar durch eine klare Anzeige auf dem Bildschirm;
- durch einen permanenten visuellen Indikator (eine „KI“-Bezeichnung), der in der Chat-Avatar-Oberfläche angezeigt wird;
- in dieser Mitteilung und in unseren Nutzungsbedingungen.
3. KI-generierte und KI-manipulierte Inhalte
Die Plattform generiert synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte (KI-Moderatoren, Avatare, Sprachaufnahmen, Übersetzungen und Synchronisationen). Alle diese Ausgaben werden in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und sind, wie in unseren Richtlinien zur Kennzeichnung synthetischer Inhalte beschrieben, als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar.
COHO Expo bei der Pitch Avatar Wird eine solche Technik verwendet, um Inhalte zu erstellen, die einer realen, identifizierbaren Person ähneln (z. B. synchronisierte Videos oder geklonte Stimmen), muss die Person, die diese Inhalte einsetzt, dem Publikum offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Pitch Avatar bietet die Werkzeuge, um diese Offenlegung sichtbar zu machen.
4. KI von Drittanbietern
Einige generative Funktionen werden von Drittanbietern bereitgestellt, die allgemeine KI-Lösungen anbieten und in unserer Datenschutzerklärung aufgeführt sind. Diese Anbieter bleiben weiterhin für die Einhaltung ihrer eigenen Verpflichtungen gemäß dem KI-Gesetz auf Ebene des zugrunde liegenden Modells verantwortlich.
5. Ausnahmen
Die Offenlegungspflicht für Interaktionen gilt nicht, wenn aus den Umständen und dem Kontext der Nutzung ersichtlich ist, dass eine Person mit einem KI-System interagiert, oder wenn die Nutzung gesetzlich zur Aufdeckung, Verhinderung oder Untersuchung von Straftaten zulässig ist.
6. Kontakt
Fragen zu dieser Bekanntmachung: info@pitchavatar.comDiese Bekanntmachung tritt am 2. August 2026 in Kraft und wird aktualisiert, sobald der endgültige Text des Digitalen Omnibus zur KI im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist.