Richtlinie zur Kennzeichnung synthetischer Inhalte
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Zweck: Beschreibung, wie die ROIFORCIO GmbH KI-generierte und KI-manipulierte Ergebnisse gemäß Artikel 50 Absatz 2 des KI-Gesetzes als künstlich erkennbar kennzeichnet. Dies ist sowohl eine externe Erklärung als auch ein interner technischer Standard. |
1. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle vom Dienst erzeugten Ausgaben, die synthetisches Audio, Bild, Video oder Text darstellen, einschließlich: KI-Präsentationsvideos und Voice-Overs; KI-Avatare; KI-Stimmklon-Ausgaben; und KI-Videoübersetzung und -Synchronisation.
2. Kennzeichnungsstandard
- Die Ausgaben enthalten maschinenlesbare Herkunftsmarkierungen nach einem anerkannten Standard (z. B. C2PA-Inhaltsnachweise) und, im Falle von Audio, ein robustes Audio-Wasserzeichen.
- Die Marker kennzeichnen den Inhalt als künstlich erzeugt oder manipuliert und überstehen gängige Transformationen (Neukodierung, Komprimierung) soweit technisch möglich.
- Die Lösung ist so konzipiert, dass sie effektiv, interoperabel, robust und zuverlässig ist, wobei der Stand der Technik, die Art der Inhalte und die Implementierungskosten berücksichtigt werden.
3. Generative Komponenten von Drittanbietern
Sofern die Generierung von einem externen GPAI-Anbieter durchgeführt wird, stellt die ROIFORCIO GmbH sicher, dass das über den Dienst gelieferte Endergebnis die erforderliche Kennzeichnung enthält, entweder durch Nutzung der anbieterseitigen Kennzeichnung oder durch Anwenden einer eigenen Kennzeichnungsebene beim Export.
4. Sichtbare Offenlegung von Deepfakes
Für Inhalte, die realen Personen ähneln, unterstützt der Dienst zusätzlich eine sichtbare Kennzeichnung (z. B. einen „KI“-Indikator), die die Anbieter dem Publikum präsentieren können und, sofern Artikel 50(4) Anwendung findet, präsentieren müssen.
5. Ausnahmen
Die maschinenlesbare Kennzeichnung ist nicht anwendbar, soweit das KI-System eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung übernimmt oder die vom Anwender bereitgestellten Eingabedaten oder deren Semantik nicht wesentlich verändert.
6. Steuerung und Zeitplanung
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Artikel |
Position |
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Eigentümer |
Ingenieurwesen, unter rechtlicher Aufsicht |
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Gültigkeitsdatum – neue Systeme |
2 August 2026 |
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Geltungsdatum – Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt sind |
2. Dezember 2026 (Allgemeine Übergangsfrist) |
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Referenzstandard |
Verhaltenskodex zur Transparenz (endgültige Fassung voraussichtlich Mitte 2026) |
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Die ROIFORCIO GmbH wird die Einhaltung des EU-Verhaltenskodex für die Kennzeichnung und Etikettierung von KI-generierten Inhalten prüfen, der eine Vermutung der Konformität mit Artikel 50(2) vorsieht. |